Die Schonzeiten richten sich nach Art. 1 der kantonalen Schonfristen über die Fischerei und dauern für den Lungerersee wie folgt:
Regenbogenforelle
Die Regenbogenforelle (Oncorhynchus mykiss, früher: Salmo gaidneri und S. irideus) ist ein ursprünglich aus Nordameria stammender Salmonide, der in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts in England als Speisefisch für den Königshof gezüchtet wurde.
Verbot für das Fischen auf dem Lungerersee: 1. Dezember bis 25. Dezember
Egli
Der Flussbarsch (Perca fluviatilis), am Bodensee Kretzer, in der Schweiz und Österreich auch Egli genannt, ist ein in ganz Europa vorkommender Süsswasserbarsch.
Verbot für das Fischen auf dem Lungerersee: 1 Dezember bis 25. Dezember
Felche
Coregonus ist eine Gattung von Fischarten aus der Familie der Lachsfische (Salmonide). Deutsche Namen sind Reinanken, Renken, Felchen, Coregonen, Schnäpel, Maränen usw.
Schonzeit: 1. November bis 15. Januar
Hecht
Die Hechte (Esoxlucius) sind eine Gattung spindelförmiger Raubfische mit fünf Arten, die in Europa, Nordamerika und Nordasien leben. Hechte sind gefräßige Räuber und ernähren sich von anderen Fischen, Fröschen, Molchen, Mäusen.
Verbot für das Fischen auf dem Lungerersee: 1. Dezember bis 25. Dezember
Bach- Seeforelle
Die Bach- und Seeforelle ist ein zu den Salmoniden zählender Raubfisch. Salmo trutta fario = Bachforelle. Salmo trutta lacustris = Seeforelle
Schonzeit: 1. Oktober bis 25. Dezember